Unsere
Leistungen für
UnternehmerInnen

Unternehmer

Betriebliche Pensionszusagen

Unsere Beratungs-
schwerpunkte

Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Konzeption neuer und bestehender betrieblicher Pensionszusagen sowie deren Anpassung an aktuelle Rahmenbedingungen und laufende Wartung.

Im Zentrum all unserer Überlegungen steht dabei unser Kunde. Unser Ziel ist es, die Bedürfnisse, Ansprüche und Ideen unserer Kunden in ein rundes Gesamtkonzept einfließen zu lassen.

Neu zu errichtende Pensionszusagen

  • Erarbeitung von zielgerichteten Pensionszusagelösungen für aktuelle Gesellschafter/Geschäftsführer und/oder deren Nachfolger (Familie/Kinder)
  • Exakte Abstimmung auf Unternehmenswünsche und Steuerberatervorgaben
  • Aufzeigen alle bilanzielle Auswirkungen (Steuerrecht/Handelsrecht)
  • Aufzeigen aller steuerlichen Vorteile für Unternehmen und Unternehmer
  • Beratung bei der Auswahl der Pensionszusagenart (Leistungs-oder beitragsorientiert)
  • Erstellung der gesamten Schriftlichkeit (Pensionszusagetext, Verpfändung, usw.)
  • Auswahl und Vermittlung der geeigneten Rückdeckungsversicherung
  • Jährliche Lieferung aller bilanzrelevanten Unterlagen (Rückstellungsberechnungen, Aktivierung, aktuelle Prämienhöhe usw.)
  • Laufendes Service bei Änderungswünschen, Leistungsfällen, Pensionsantritt, Unternehmensübergabe

Bestehende Pensionszusagen

  • Analyse der bestehenden Pensionszusagelösung(en) im Hinblick auf:
  • Aktuelle Unternehmenssituation und geänderte Versorgungswünsche
  • Vollständigkeit und Formulierung des Pensionszusagentextes (Hinterbliebenenversorgung, Berufsunfähigkeit, vorzeitiger Pensionsantritt, Kapitalabfindungsmöglichkeit, Verpfändung)
  • Pensionszusageart (Leistungs – oder Beitragsorientiert) Aufzeigen aller Vor – und Nachteile bei einem eventuellen Wechsel
  • Rückdeckungsversicherung: Art der Rückdeckungsversicherung, Erfüllungsgrad des ursprünglichen Kapital – oder Rentenwunsches. Ist die Rückdeckungsversicherung passend zum aktuellen Pensionsvertrag?
  • Schriftliche Zusammenfassung der aktuellen Situation und Konzeption von Verbesserungsmöglichkeiten

Die Pensionszusage ist heute attraktiver denn je und stellt das ideale Vorsorgeinstrument für UnternehmerInnen dar.

Für Geschäftsführer/Gesellschafter

Die Vorteile der betrieblichen Pensionszusage

  • Gewinnmindernde Betriebsausgaben
  • Hälftesteuersatz für Gesellschafter/Geschäftsführer (wesentliche Beteiligung)
  • Bei korrekter Gestaltung keine Auswirkung auf die Handelsbilanz
  • Keine Sozialversicherung und Lohnnebenkosten
  • Insolvenzschutz des Kapitals durch korrekte Vertragsgestaltung und Verpfändung
  • Ideale Möglichkeit, eine zusätzliche Pension im Betrieb aufzubauen
  • Für einzeln ausgewählte Mitarbeiter möglich
  • Bindung wichtiger Mitarbeiter an das Unternehmen
  • Attraktive Gestaltungsmöglichkeit für Geschäftsführer in der eigenen GmbH
  • Für Gesellschafter – Geschäftsführer bis zu 100 % Beteiligung möglich
  • Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit als Betriebsausgabe absetzbar
  • Absicherung für die Hinterbliebenen (Ehepartner + Kinder) als Betriebsausgabe absetzbar
  • Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist Betriebsausgabe
  • Das Deckungskapital ist aktivierungspflichtig und damit Firmenvermögen

Ihre Vorteile bei korrekter Gestaltung und Umsetzung

Flexibel

Gestaltung, Finanzierung, Mobilität

Sicher

Veranlagung im klassichsen Deckungsstock

Ertragreich

Steuervorteile, Steuerverschub, keine Lohnnebenkosten

keine Risiken

Liquiditätsplanung, keine Bilanzauswirkung

Für Geschäftsführer/Gesellschafter

Unsere Empfehlung

  • Überlegen Sie, ob Sie mit der Pensionszusage ein bestimmtes Ziel (Kapital oder Rentenhöhe) erreichen oder „nur“ Steuern sparen möchten.
  • Wer soll eine Pensionszusage im Unternehmen erhalten, z.B. im Unternehmen tätige Kinder, Ehegatte, etc.?
  • Halten Sie Formulierungen und Bestimmungen im Pensionsvertrag so einfach wie möglich.
  • Vergleichen Sie bei den Rückdeckungsversicherungsangeboten nicht „Äpfel mit Birnen“. Vergleichen Sie vor Allem die garantierten Leistungen.
  • Die Umsetzung sollte immer in Abstimmung mit Ihrer steuerlichen Vertretung erfolgen.
  • Die Beratung sollte durch einen unabhängigen Spezialisten erfolgen.

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